Zweitausbildungen
Die Lehrdauer einer Zweitlehre hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besondere Fälle und «gute Lösungen» sollen immer im Austausch und Konsens diskutiert werden.
Grundsätze:
- Die Dauer der verkürzten Grundbildung wird unter der Berücksichtigung der Erstausbildung festgelegt.
- Der Erfolg und Leistungsausweis des Lernenden aus der Erstausbildung sowie die Wahl des Berufes oder der Fachrichtung für die Zweitausbildung, sind die wesentlichsten Faktoren für die Festlegung der Lehrdauer.
- Die betrieblichen Rahmenbedingungen (Grösse, Branchenmix, Anzahl Lernende u.a.) sind ebenso wichtige Voraussetzungen, welche in die Erwägung der Lehrdauer einbezogen werden müssen. Letztlich ist der Betrieb für die Ausbildung sämtlicher Handlungskompetenzen im Hinblick auf das Qualifikationsverfahren verantwortlich.
- Hinzu kommt die Abhängigkeit der Schulorganisation am jeweiligen Lernort und Kanton. Hier ist es wichtig mit den Verantwortlichen des Kantons und der Berufsfachschulen Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten (Mengengerüst, Klassengrösse, Zusammensetzung der Klasse u.a.) abzuwägen.
Informationen üK für Zusatzlernende:
Bei verkürzter Lehrzeit steigen die Lernenden in obere Lehrjahre ein (z.B. in das 2. Lehrjahr). Während der vereinbarten Lehrzeit ist der Unterrichtsbesuch gemäss jeweiligem Bildungsplan obligatorisch (Art. 21 Abs. 3 BBG). Dies gilt auch für die überbetrieblichen Kurse ab dem jeweiligen Einstiegsjahr. Grundsätzlich ist der Lehrbetrieb dafür verantwortlich, dass der Zusatzlernende die nötigen Voraussetzungen für das Einstiegsjahr mitbringt. Weiterführende Informationen entnehmen Sie dem Info-Brief vom Mai 2023.
Hier gelangen Sie zu den Empfehlungen von suissetec: