Kursübersicht
Gemäss Artikel 23 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sind überbetriebliche Kurse (für Zusatzlernende ab dem jeweiligen Einstiegsjahr) verpflichtend. Die Durchführung erfolgt auf Basis der geltenden Stunden- und Lehrpläne sowie der gesetzlichen Vorschriften (Hausordnung/Abwesenheiten).
Massgebend ist das Kursaufgebot, das über das SEPHIR-Portal an die Ausbildungsbetriebe und Lernenden verschickt wird.
Wir bitten die Ausbildungsbetriebe, sich mit ihren Lernenden abzusprechen und sicherzustellen, dass die Kursaufgebote rechtzeitig gesehen und berücksichtigt werden.
üK Tage pro Berufsrichtung
QV-Vorbereitungskurse
Das Qualifikationsverfahren (QV) beginnt mit dem ersten Ausbildungstag – jede Note zählt. Die Ausbildungsbetriebe bereiten Lernende vor, wir vom GZO bieten dafür passende Vorbereitungskurse an. Melden Sie Lernende rechtzeitig an. Auch Wiederholer können teilnehmen. Kurse mit wenigen Teilnehmenden können kurzfristig verschoben werden.
Daten der nächsten QV-Vorbereitungskurse