Fachkurse

Technologische Entwicklungen und Digitalisierung verändern die Arbeitswelt stetig. Unsere Fachkurse vermitteln praxisnahes Wissen für die Gebäudetechnik und stärken gezielt Kompetenzen von Mitarbeitenden sowie die Personalentwicklung von Unternehmen.

Grundwissen ASGS 2 (26602-D)

26. März 2026
08:30 – 16:30 Uhr
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QV-Vorbereitungskurs für Heizungsinstallateure EFZ

7. Apr. 2026 – 10. Apr. 2026
07:30 – 16:30 Uhr
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QV-Vorbereitungskurs für Sanitärinstallateure

7. Apr. 2026 – 10. Apr. 2026
07:30 – 16:30 Uhr
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Geberit ProPlanner Detailplanung 3D

14. Apr. 2026 – 14. Mai 2026
16:00 – 20:30 Uhr
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QV-Vorbereitungskurs für SpenglerInnen

15. Apr. 2026 – 16. Apr. 2026
07:30 – 16:30 Uhr
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QV-Vorbereitungskurs für Sanitärpraktiker

20. Apr. 2026 – 24. Apr. 2026
07:30 – 16:30 Uhr
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Geberit ProPlanner Schemaplanung

20. Apr. 2026
16:00 – 20:30 Uhr
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QV-Vorbereitungskurs für Heizungspraktiker

28. Apr. 2026 – 29. Apr. 2026
07:30 – 16:30 Uhr
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QV Sanitär

4. Mai 2026 – 10. Juni 2026
08:00 – 17:00 Uhr
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QV Heizung

5. Mai 2026 – 12. Juni 2026
08:00 – 17:00 Uhr
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QV Spengler

27. Mai 2026 – 12. Juni 2026
08:00 – 17:00 Uhr
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QV GTP

8. Juni 2026 – 12. Juni 2026
08:00 – 17:00 Uhr
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Anschlussbewilligung NIV15

17. Juni 2026 – 3. Juli 2026
08:30 – 16:45 Uhr
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Tageskurs Praxisbildner/-in

27. Okt. 2026
09:00 – 16:30 Uhr
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Digitale Transformation

28. Okt. 2026
08:30 – 16:30 Uhr
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Externe Weiterbildungen

Auf der Website von suissetec können Sie zusätzliche Weiterbildungskurse in verschiedenen Fachgebieten entdecken.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular. Falls erforderlich, werden die Anmeldungen nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Die Einladung sowie die Rechnung erhalten Sie vor Beginn des Kurses. Bitte beachten Sie, dass Übernachtungs- und Reisekosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind.

Zahlungstermin: Die Begleichung der Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch bis zum Kursbeginn, vorzunehmen.

Abmeldungen

Abmeldungen oder Umbuchungen sind ausschliesslich schriftlich einzureichen. Im Falle einer Stornierung ab zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen; bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Denken Sie daran

Für alle Kurse können Rückforderungen der Kurskosten bei der Paritätischen Kommission geltend gemacht werden.

Im Gesamtarbeitsvertrag steht unter Art. 23 Weiterbildungsförderung: Die Arbeitnehmenden haben das Recht auf fünf bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen Weiterbildung zur Ausübung von Funktionen der Sozialpartnerschaft.